Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebammenpraxis Lichtblick Rossetti & Co. Partnerschaft

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse der Hebammenpraxis Lichtblick Rossetti & Co. Partnerschaft, Stolzenfelsstrasse 17, 10318 Berlin.

1.1 Pandemie Bestimmungen

Aufgrund der Pandemie sind wir als Hebammen und Kursleiter verpflichtet, den Anweisungen und Anordnungen von Senatsverwaltung, deutschem Hebammenverband und Berufsgenossenschaft zu folgen. 

Unsere Verantwortung als Hebammen und Kursleiter ist auch, unsere Kunden zu schützen.

Mit deiner Anmeldung bestätige deine Teilnahme, unabhängig davon, ob der Kurs/ das Beratungsangebot in unserer Praxis oder aufgrund der offiziellen Pandemie-Bestimmungen als LIVE VIDEO Kurs durchgeführt wird.

2. Anmeldung und Zahlung

2.1  Die Anmeldung für den Kurs ist nur elektronisch über unsere Website möglich und sind Sie verbindlich gebucht.
Die Kursgebühr ist spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Anmeldebestätigung fällig. Die Zahlung ist auf der Webseite durch die Paypal Botton “Jetzt Kaufen” oder durch den Link auf der Bestätigungsmail möglich.
Nicht wahrgenommene Kurstermine in laufenden Kursen verfallen und können nicht nachgeholt werden. Dies gilt in jedem Fall, auch bei Krankheit

2.2 Sofern ein Kurs als Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen wird, rechnet die Hebamme die Stunden, an denen teilgenommen wurde, direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Versäumte Kursstunden (darunter fallen z.B. vorzeitige Geburt des Kindes, Krankheitsausfälle, Krankenhausaufenthalte, Umzug, Urlaub) müssen jedoch von der Teilnehmerin privat getragen werden, da die Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt. Für die gesetzlichen Krankenkassen muss die Teilnehmerin während des Kurses für teilgenommene Stunden unterschreiben, damit diese von der Hebamme mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Kosten von versäumten Kursstunden können nicht erstattet oder mit anderen Kursen in unserer Praxis verrechnet werden.
Ausnahme: Geburtsvorbereitungs-Kurse wegen verfrühter Geburt und attestierter Frühgeburt. Ein Anspruch auf Erstattung von Partnergebühren besteht in diesen Fällen nur, wenn Sie innerhalb 48 Stunden nach Eintritt der Verhinderung schriftlich per Email an der Kursleiterin Bescheid geben.

2.3 Jede privat krankenversicherte Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Eine preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

3. Kursrücktritt und Policy Refund

3.1 Die Teilnehmer können bis 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich den Kurs absagen. Die Kursgebühr wird in diesem Fall vollständig erstatten.
Nach dieser Zeit (30 Tage vor Kursbeginn) ist die Erstattung der Gebühr nicht möglich.
In allen Fällen von Kursstornierungen berechnen wir 10- Euro Verwaltungsgebühr..

3.2 Im Fall einer Beratung, kann die Familie bis 48 Stunden vor dem Termin schriftlich die Beratung absagen.Die Beratungsgebühr wird in diesem Fall vollständig erstatten.
Nach dieser Zeit (48 Stunden vor dem Termin) ist die Erstattung der Gebühr nicht möglich.
In allen Fällen von Beratungsstornierungen berechnen wir 5- Euro Verwaltungsgebühr.

4. Pflichten der Kursteilnehmer

Die Kursteilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich. Der Teilnehmer trägt für Handlungen inner- und außerhalb des Kurses die volle Verantwortlichkeit für sich selbst und sein Baby.  Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/innen appelliert. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Kursangebot kein Ersatz einer medizinischen Behandlung ist. Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder sonstige Beschwerden des Teilnehmers sind der Kursleiterin unmittelbar vor Kursbeginn mitzuteilen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass die Teilnehmerin sich in einem behandlungsbedürftigen Zustand befindet, dieser sowohl körperlich als auch psychisch nicht voll belastbar ist oder unter Medikamenteneinfluss steht.
Wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt hat sie in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Hebamme zu informieren.
Von der Teilnehmerin oder ihrem Partner verursachte Schäden sind der Kursleiterin  von der Teilnehmerin zu ersetzen bzw. die Teilnehmerin stellt den Anbieter, die Kursleiterin sowie dessen Erfüllungsgehilfen insoweit auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere den Kosten der Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.
Für Diebstahl, Verlust und Beschädigung Ihres Eigentums in und vor unseren Räumen kann keine Haftung übernommen werden. Für die ordnungsgemäße Sicherung Ihres Eigentums sind Sie persönlich verantwortlich. 

5. Haftung

 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen.
Im Übrigen haftet die Hebamme in Bezug auf die Kurse für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen die Hebamme ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hebamme. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Hebammenpraxis Lichtblick GbR
Stolzenfelsstraße 17, 10318 Berlin
[email protected]

 

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